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September 09, 2010, 20:46:51
 
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Autor Thema: Sind Austisten versicherbar?  (Gelesen 1110 mal)
Seyke
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« am: Februar 19, 2010, 22:07:29 »

Hallo ihr Lieben,

ich hatte vorhin Besuch unseres Versicherungsmenschen und bin momentan auf 180... 

Wir haben für unsere Kinder seit Geburt eine Unfallversicherung, bei einer Änderung jetzt (also nach 12 Jahren)  kamen halt wieder Gesundheitsfragen und wir schrieben halt ein, dass Robin Autist ist .

Nun kommt die Reaktion des Unternehmens.... dieses Kind ist nicht versicherbar...

Mir entgleisten erstmal die Gesichtszüge.
Was ist das für eine Welt??? 
Euch muss ich ja nicht erklären, dass man eh schon dauernd in angst lebt, dass was passieren kann....jetzt darf man auch noch sehen wie man dann klarkommt, WENN was passiert 

Robin ist vor 4 Wochen in der Schule von 4 Kindern mit Eisstücken attackiert worden. Eins traf ihm knapp unterm Auge ...riesen Platzwunde..bleibt ne schöne Narbe...
Das hatten wir versichert!! Dafür habe ich 12 Jahre gezahlt!!!
Und nun?

...die Versicherung würde eveeeentuueeeelll bis 2007 die Beiträge zurückerstatten (seit 2005 wäre er ja schon nicht mehr versicherungsfähig, weil er da diagnostiziert wurde...)
Eventuell bekomme ich auch die Auslagen erstattet, die ich jetzt hatte für das ärztliche Attest wegen des Unfalls...
Spinnen die total?

Habt ihr eventuell sowas auch erlebt? Wie verhalten wir uns jetzt? welche Möglichkeiten haben wir uns zu wehren?
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Petra Hausmann
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Alles wird gut :)




« Antwort schreiben #1 am: Februar 19, 2010, 23:21:09 »

Hallo Seyke,

wende Dich am Besten an den Bund der Versicherten e.V.. Die haben auch eine Service-Telefon-Nr.

oder wende Dich an den Verbraucherschutz. Adressen findest Du hier

Bei der Kinderinvaliditätsversicherung gibt es ein Urteil, nach welchem auch bei Autismus die Versicherung zahlen muss. Für die Unfallversicherung bin ich nicht fündig geworden.

Es gibt nur wenige Versicherungen, welche u.a. Autisten aufnehmen - Barmenia, DKV, R+V (zickt am wenigsten rum). Einfach direkt mal nachfragen wenn es um einen Neuabschluss geht.

LG
Petra
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Amiraamal
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« Antwort schreiben #2 am: Februar 19, 2010, 23:36:34 »

Das Problem ist nicht, dass euer Sohn als Asperger-Autist grundsätzlich von einer Unfallversicherung ausgeschlossen ist, sondern dass ihr eine Anzeigepflichtverletzung begangen habt, in dem ihr die Diagnose nicht unverzüglich der Versicherung gemeldet habt. Aufgrund der Anzeigepflichtverletzung hat die Versicherung - so schlimm das für euch ist - das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung und rückwirkend zu kündigen. Da spielt es auch keine Rolle, ob ihr diese Anzeoigenpflichtverletzung aus Unwissenheit oder aus Arglist begangen habt.

LG Sabine
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nepomuk
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« Antwort schreiben #3 am: Februar 19, 2010, 23:43:50 »

Zitat
Robin ist vor 4 Wochen in der Schule von 4 Kindern mit Eisstücken attackiert worden. Eins traf ihm knapp unterm Auge ...riesen Platzwunde..bleibt ne schöne Narbe...

Zahlt da nicht die Versicherung der Schule?

Grundsätzlich finde ich es auch bedenklich das Autisten von solchen Versicherungen ausgeschlossen werden.
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Erfahrungen sind wie Apfelmus, selbstgemacht schmecken sie am besten!
L+++ T++ Sch+++++++
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« Antwort schreiben #4 am: Februar 19, 2010, 23:55:06 »

Vielleicht hilft dir auch diese Stellungnahme weiter, in der es um die Versicherbarkeit von Menschen mit Behinderung geht.

http://www.trisomie21.de/behind.pdf

LG Sabine
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Mary
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« Antwort schreiben #5 am: Februar 20, 2010, 11:09:05 »

Es tut mir sehr leid, was deinem Sohn passiert ist, Seyke.

Das, was du zur Versicherung geschrieben hast, hat mir fast den Unterkiefer in die Kaffeetasse fallen lassen. Shocked

Ich frage mich gerade, ob ich auch meine Meldepflicht verletzt habe, weil  ich den Versicherungen das ADHS unseres Großen nicht gemeldet habe?!?
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Seyke
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« Antwort schreiben #6 am: Februar 20, 2010, 21:50:01 »

Die Meldepflicht habe ich meines Erachtens erfüllt...ich habe es der damals zuständigen Vertreterin erzählt...

Das die eine Nuss war hab ich jetzt beim Wechsel gemerkt (die ist in Rente gegangen), dass der Unfall (mit dem Kopf auf ne Eisenstange geknallt - Zahn abgebrochen) des anderen Sohnes vom 18.6.2004 trotz mehrmaliger Rückfragen von mir NICHT registriert war.

In den Antragsunterlagen ist bei den Gesundheitsfragen weder ja noch nein angekreuzt 
Das Recht zu kündigen seh ich ja irgendwo ein...aber die unversicherbarkeit nicht!! Das ist Diskriminierung!!

Was mich wundert, in diesen Stellungsnahmen und auch bei mehreren Sachen die ich im net gefunden habe ist immer von Geisteskranken und Pflegebedürftigen ab PS 2 die Rede.
Wir haben die 1? Und er ist doch nicht geisteskrank!! Er hat nen IQ von 119! Können die gern mal ihre Mitarbeiter gegen ihn antreten lassen!! Mal sehn wer da dümmer dasteht 

Wegen ADHS habe ich auch gleich gefragt..davon wusste er nichts. Fällt denen dann sicher in paar Jahren ein, wenn der Zahn des Großen repariert werden muss...

ich hab eine wut....
werd das ganze Material sammeln und wenn die sich stur stellen bekommen die von mir die geballte Ladung Wut in Schriftform 

...irgendwann streichen sie Behinderten noch die Krankenversicherung und kommen auf noch dümmere Gedanken ...  wenn das so weitergeht
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Mary
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« Antwort schreiben #7 am: Februar 20, 2010, 22:34:51 »

Ich konnte mir heute die Unterlagen nur diagonal durchlesen.

Aber das mit der Unversicherbarkeit von "dauernd pflegebedürftigen Personen und Geisteskranken" steht auch bei uns so drin. DA steht auch noch so einiges andere drin beim Thema "Wann ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?".

Ich habe dann mal unter dem Begriff "Geisteskrankheiten" gesucht, kam dann zu den "psychischen Störungen".
Das sieht nicht gut aus. undecided

Ich kann deine Wut zu gut verstehen.

Ich werde mich so schnell es geht "schlau fragen".



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Rani
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« Antwort schreiben #8 am: Februar 21, 2010, 00:09:42 »

Uuuufff ... danke für den Denkanstoss .... Mein Sohn hat auch eine UV, auf die Idee wäre ich garnicht gekommen, denen die Diagnose mitzuteilen. Die Versicherung hab ich quasi als Sparvertrag für den Kleinen abgeschlossen, als er auf die Welt gekommen ist.

Werde mich auch mal umhören.
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« Antwort schreiben #9 am: Februar 21, 2010, 13:25:57 »

Was mich bei der Sache auch so extrem betroffen macht: was passiert denn, wenn die Kinder in Zukunft  -als Jugendliche/Erwachsene- Versicherungen abschließen wollen, bei denen auch nach der Gesundheit beurteilt wird? Da wird es mir echt flau im Magen. undecided
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Seyke
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« Antwort schreiben #10 am: Februar 22, 2010, 21:19:46 »

...was mich ja am meisten wundert... durch meine Epi sind Unfälle, die auf eine Bewusstseinsstörung zurückzuführen sind ausgeschlossen...zwar doof..ist aber so (wat solls, wenn sich son epi die Rübe aufhaut...sicher selber schuld dran

Was hat denn jetzt aber mit Autismus zu tun, dass mein Sohn von anderen verletzt wird ( nicht zum ersten mal)? Eben weil er so ist? Ist das bei (wie von der Vers. dargestellt: "geistig") Behinderten nicht so schlimm, wenn sie quer durchs Gesicht ne Narbe haben...oder sich überhaupt verletzen?Huh?

Aus solchen Gründen hatte ich die kosmetischen Korrekturen mit versichert  . Kinder verpassen sich schnell mal paar Narben die bleiben...

  ... ich hab an dem Morgen, als ich ihn weckte noch gesagt:" du hast so ein süßes Gesicht" ... als hätt ichs mal wieder geahnt... undecided
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« Antwort schreiben #11 am: Februar 22, 2010, 23:09:57 »

Es ist so, weil Autisten statistisch gesehen häufiger Unfälle haben als Durchschnittsmenschen.
Also alle Autisten- Kanner wie Asperger wie atypische.
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Rani
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« Antwort schreiben #12 am: Februar 23, 2010, 19:59:10 »

Für neue Versicherungsabschlüsse kann ich das aus Sicht der Versicherung sogar nachvollziehen.

Im Prinzip ist eine Versicherung ein Wettbüro, dass sagt, dass niemals der Fall eintreten wird, den du gerne versichert haben möchtest.

Aber was mich entsetzt, ist der Punkt, dass die Versicherung bei nachträglich eingetretenen Diagnosen gekündigt werden darf.


... hab mich noch nicht getraut in unsere Versicherung zu sehen. Für morgen steht es auf der Liste ...  undecided
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Rani
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« Antwort schreiben #13 am: Februar 24, 2010, 17:43:23 »

Ok ... ich glaube, wir haben auch nur noch einen Sparvertrag ...  Huh

Bei uns endet der Vertrag bei dauernder Pflegebedürftigkeit und Geisteskrankheit. Die Definition von Geisteskrankheit mag ich mir garnicht von denen geben lassen. Da mein Sohn Pflegestufe 1 hat, ist er vermutlich theoretisch eh schon raus.

Aber bei uns ist es ein Kombipaket gewesen, bei dem ich die UV quasi "dazu" bekommen habe. Wichtig war mir der Sparvertrag. Unfälle brauch ich denen wohl keine Anzeigen ...  Sad
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« Antwort schreiben #14 am: Februar 24, 2010, 18:34:43 »

Ich hatte ja schon beim Begriff "Geisteskrankheit" gesucht, heute sagt man" psychische Störungen" dazu (das steht so da). Das ist ein ganz weites Feld...

Aus meiner Sicht wird es da auch bei ADHS schon kritisch mit der Versicherung, auch ohne Pflegestufe.

Da ich am nächsten Dienstag ja sowieso bei der Kinderpsychiaterin ein Familiengespräch habe, werde ich kurz mit der darüber sprechen (ohne meinen Sohn).

Ich werde mich danach mit der Versicherung in Verbindung setzen.



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Seyke
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« Antwort schreiben #15 am: März 08, 2010, 19:32:35 »

so mal kurzer Bericht von der Front:

ich hatte mir das Kleingedruckte durchgearbeitet... da steht eindeutig:

1. bei Versicherungsabschluss  darf nichts relevantes vorliegen ... Januar haben wir die Versicherung mal neu abgeschlossen...im Juli bekamen wir dann erst  die Diagnose..also hatten wir uns nichts vorzuwerfen!

2. nicht versicherbar sind laut den Bedingungen Personen mit der höchsten Pflegestufe..wir haben die 1 ..laut meinen Rechenkünsten ist das die Kleinste! .. und geisteskranke
Ob nun ein High-Functioning-Autist geisteskrank ist ist fraglich!

3. nirgends steht, dass ich aller paar Monate meinen Gesundheitszustand mitteilen muss. Gesundheitsfragen werden nur bei Abschluss fällig!


naja...

heut kam nun ein Schreiben:

Zitat
...aufgrund den uns vorliegenden Informationen zum Gesundheitszustand, ist die Versicherbarkeit gemäß den allgemeinen Versicherungsbedingungen für ihren Sohn Robin nicht mehr gegeben.

Der Versicherungsschutz für Robin ist zum 01.02.2010 erloschen.

Find ich zwar trotzdem noch putzig...am 1.4.2010 wär die Versicherung "normal" ausgelaufen... .
Bin zumindest froh, dass sie das nicht vor den Unfall zurückdatiert haben (der war im Januar)... und hoff mal, dass die das nicht noch machen 

Die bekommen jetzt von mir ein Schreiben, dass ich auf Grund Dessen die Vertragsverlängerung widerrufe und zum nächsten Jahr kündige, da ich ja gezwungen werde mir eine andere Versicherung für mein Kind zu suchen ...obwohl Familienversicherungen eben günstiger für Familien sind.
Bzw versuch noch rauszufinden, ob ich da sogar Sonderkündigungsrecht ev. hab.


Also..lasst euch nicht von euren Versicherungen ärgern!! So einfach rückwirkend kündigen scheint nicht zu gehen!!!

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Seyke
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« Antwort schreiben #16 am: Mai 06, 2010, 21:18:52 »

hat mir heut nen Freund geschickt:

Kein Berufsunfähigkeitsschutz -  Ritalin mit Spätfolgen

 
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« Antwort schreiben #17 am: Mai 06, 2010, 23:02:59 »

ich denke wir sollten uns langsam mal organisiert wehren dagegen

schließlich verstößt sowas gegen das grundgesetz
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Rani
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« Antwort schreiben #18 am: Mai 07, 2010, 14:40:43 »

Inwiefern, Mellissandra ?

Eine Versicherung ist ein privates Unnternehmen, dass sich seine Kunden aussuchen kann.

Anders wäre es, wenn z.B. eine Krankenkasse die Aufnahme verweigern würde. Das können sie aber nicht, da zumindest die AOK alle aufnehmen muss, die sonst ohne KV-Schutz dastehen würden.

Wie gesagt, die Versicherung ist ein Wettbüro. Und warum sollen die nicht die Prämien für solche Fälle astronomisch hoch ansetzen ? Dann hätte jeder Autist die theoretische Möglichkeit sich zu versichern, kann es praktisch dann aber nicht mehr bezahlen. Da wäre nicht mit gewonnen. So rechnen die aber. Und das muss ein wirtschaftlich denkendes Unternehmen auch.

Und wie gesagt, wir sind davon selbst direkt betroffen.
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« Antwort schreiben #19 am: Mai 08, 2010, 04:48:49 »

trotzdem ist es nicht richtig, auch wenn es wirtschaftlich ist#

und moralisch und sozial ist es auch nicht
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KleineFeder
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« Antwort schreiben #20 am: Mai 08, 2010, 11:04:35 »

trotzdem ist es nicht richtig, auch wenn es wirtschaftlich ist#

und moralisch und sozial ist es auch nicht
...zustimm...

...es will mir eben nicht in den Kopf, warum ein privates Unternehmen so einfach "Behinderte" benachteiligen darf...
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Herr, wirf Hirn vom Himmel! (Redensart)
dinofelis
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Dieses Post ist ein Naturschutzgebiet!



« Antwort schreiben #21 am: Mai 08, 2010, 11:12:41 »

eben weil es ein privates unternehmen ist, federchen.... die wollen geld machen, nicht die welt verbessern. wenn unternehmen ethisch denken und handeln würden, dann hätten wir keine umweltverschmutzung uind keine klimaveränderung, dann hätte jeder eelektroauto in der garage, der das will, dann würde niemand benachteiligt, dann hätten wir keine wirtschaftskrise und in zürich gäbe es genug wohnungen für familien und keiner müsste in *geiz-ist-geil-läden" billigen ramsch kaufen und jeder hätte sonntags sein leckeres bio-huhn im ofen. nur..... so verdient man keine kohle,,,

 

und sone idealisten wie ich fragen sich manchmal, warum wir uns abstrampeln, um die welt ein bisschen erträglicher zu machen, wenn die grossen und mächtigen nur schauen, wie viele boni sie einkassieren.

ehrlich gesagt, habe ich den glauben an die menschheit verloren.
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Dieses Modell ist sehr sparsam: es braucht auf 100 km nur 6,5g Ritalin<br /><br />We are here to ADD what we can to, not do get what we can, from life - William Osler
Rani
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« Antwort schreiben #22 am: Mai 09, 2010, 23:19:14 »

trotzdem ist es nicht richtig, auch wenn es wirtschaftlich ist#

und moralisch und sozial ist es auch nicht
Da gebe ich dir völlig recht 

Aber trotz Dr. Hauschka, Weleda, FairTrade und  Co. gibt es halt noch niemanden, der Nachhaltigkeit im Versicherungsbereich fördern möchte.
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« Antwort schreiben #23 am: Mai 10, 2010, 21:14:17 »

..ich finds diskriminierend!! Klar dürfen die das..genau wie sie alte Menschen, die Jahrzehnte eingezahlt haben einfach kündigen dürfen, weil sie ein zu hohes Risiko werden...auch wenn sie bis dato nie einen "Schaden" hatten 

..aber sich als die großen Gönner hinstellen ..jawoll Herr Kaiser..Sie meine ich!!!
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Schlafmuetze
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« Antwort schreiben #24 am: August 28, 2010, 21:44:07 »

HAb nich alles gelesen...
aber ich schätze das so ein:

Wenn zum Zeitpunkt der Versicherung ( also du sagtest ja vor Jahren HABT ihr ihn versichert?) noch nicht bekannt war das euer Kind Autist ist, bleibt alles so wie es ist - SOLANGE MAN NICHTS SELBST AM VERSICHERUNGSVERTRAG ÄNDERN wird, wovon in diesem Fall dann dringend abzuraten ist - es ist schliesslich ein VERTRAG  daran müssen sich beide SSeiten halten.

Wenn ihr jetzt aber etwas ändern wolltet, dann wäre das so, als wollte man "etwas neu" machen ( auch wenn das nicht wirklich so ist) jedenfalls das ganze Kleingedruckte bei denen kann das in etwa bedeuten...

DANN kann der mensch wohl sagen "er ist nicht versicherbar" was aber nur eine Halbwahrheit ist.

Fakt ist ja - wenn ich alles richtig verstanden habe- er WAR bereits versichert.

Auch wenn man Aspies im allgemeinen nachsagt das sie nich zwischen den Zeilen lesen können aber leider habe ich gerade genau in DIESEM Bereich der Fachsprache von Behörden oder Unternehmen einigen Erfahrungen gesammelt.
Es verhält sich mit diesen "Ausdrücken" in etwa so wie in der "Werbesprache" da darf zb eine Haarfärbung auch dann noch als Tönung bezeichnet werden wenn sie doch Waserstoffperoxyd enthält ( und damit eindeutig eine Färbung des Haares verursacht) solange es unter xy % ist. Weil man weiss das manche Leute es sonst nicht kaufen würden. In der "Werbesprache" heisst das "für die Frauen (oder sonstwen) die sonst nicht so "mutig" wären" - na ja "verkaufssprache" hin oder her, rein chemisch gesehen ist es eine Färbung - man hat aber durchgesetzt ( irgendwelche Verbände) das man es als Tönung bezeichnen darf.

Zu sagen das das Kind nicht versicherbar ist - heisst, wenn ihr durch eine Änderung ( dadurch kann der alte  bestehende vertrag "nichtig " werden) also eine ARt "Neuversicherung" anlegen müsstet, dann will die VVersicherung ihn nicht aufnehmen.
Wäre er fair gewesen hätte er euch geraten am bestehenden Vertrag nichts zu ändern (da ihr zu dem Zeitpunkt des vertragsabschlussses davon noch nichts wusstet. Alo nach bestem Wissen und Gewissn geantwortet habt, wenn er später krank wird oder es entdeckt wird kann man nix dafür) damit DIE VERSICHERUNG BESTEHEN BLEIBT.

 ( SO hat er geschickt versucht euch bzw deinen Sohn "Rauszuschmeisen" was NUR funktioniert wenn ihr für IRGENDWAS eine neue Unterschrift leistet, oder ein Verstoss gegen dn Vertrag also Betrug etc vorlag,  soweit ich weiss)

Natürlich ist es so das ihr ihn genau gegen DIES versichert habt - die wollen euch m. E. nach nur "Verkaufen" das das nicht geht.

Sobald du dich darauf einlässt, und DANN deshalb das tust was sie dir vielleicht unfairer weise Vorschlagen, bist du wirklich draussen.

Aber wenigstens "schön formuliert"!!

Ich hoffe ich hab das alles nicht zu spät gelesen und es konnte dir noch helfen. Les das kleinegedruckte des alten Vertrages - macht GEsprächsprotkolle von jedem Gespräch mit dem vertreter und findet raus ob er euch angelogen hat oder es zumindest versucht hat.

Mich hat auch mal die Krankenkasse vor 4 Jahren angerufen und mir erzählt sie würden mich jetzt nicht mehr versichern ich müsste mich ganz schnell arbeitslos und arbeitssuchend melden und gesundschreiben lassen!!! da ging es um 3 Wochen Krankengeld nachdem ich 6 wochen krank war. Ich verlor in der zwischenzeit mein Arbeitsverhältnis ( also hätte die Kasse ALLES zahlen müssen was sie anscheinend nicht wollte) durch das Arbeitsamt erfuhr ich aber dann das das gar nicht rechtens war denn man war nach damaligem Stand jedenfalls beim "Arbeitslos werden" immer noch einen Monat nachversichert - zwangsweise von Gesetztes wegen. Das heisst die Kasse hat mir das zu einem Zeitpunkt mitgereilt wo es sogar doppelt gar nicht möglich gewesen wäre denn ich hatte bereits grade ganz frisch das Formular per Post beantwortet ob ich in zukunft bei der KV( über das arbeitsamt) hätte freiwillig weiter versichert werden wollen. Das Formular war ein allgemeines - fristgerecht abgeschickt, jedoch hat die Kasse einfach nicht den Ausnahmefall vorgesehen, das sie schon sofort mit ALLEM in Leistung gehen müssen in manchen Fällen. Ich war so einer - da wollten sie mich los werden. Ich bekam den Anruf deshalb telefonisch damit sie keinen Bescheid schicken mussten. Denn dagegen hätte ich wiederspruch einlegen können und hätte Recht bekommen. (Allerdings ist das ganze dann wegen meiner damaligen Betreuerin trotzdem in die Hose gegangen obwohl die Gewerkschaftsanwältin sich schon  die Hände gerieben hatte und den FAll gern übernommen hätte). Ein schriftlicher Bescheid kam auch nach Aufforderung nicht - so wie wir uns schon dachten nachdem ich über die Rechtslage aufgeklärt war.

Wenn einem also im persönlichen Gespräch sowas gesagt wird - immer schriftlich verlangen

ich hoffe halt nur ihr habt in eurem Fall NICHTS am Stand der Versicherung eures sohnes geändert. Ihr könnt ja nicht beweisen was der im persönllichen Gespräch zu euch gesagt hat.
und ich hoffe ich hab jetzt nix falsch verstanden.

Noch so ein Beispiel: mit unserem Studentenwohnheim wurde mal was ähnliches versucht. Wir hatten alle unbefristete Mietverträge. Wir wussten nicht das das Wohnheim LEER verkauft werden sollte. Man gab uns unter irgendeinem Vorwand neue Verträge die wir ALLE innerhalb einer bestimmten Frist zu unterschreiben hääten ( damit wären sie dann auch gültig geweesen - blöd wer das geglaubt hat) andernfalls müssten wir innerhalb von 4 WOchen ausziehen ( was auf dem selben Formular stand) zwei kästchen, ja ich will natürlich meinen mietvertrag behalten (damit verbunden die Klausel das der nur noch 1 Jahr gilt und dann ggfs verlängert wird) oder 2. Kästchen nein ich unterschreibe nicht und trage die Konsequenz innerhalb von 4 Wochen auszuziehen.
Was völlig ungerechtfertigt war - jedoch wurde, wenn man unterschrieben hat der alte unbefristete VVertrag damit ungültig und das der einfach bestehen bleibt und die sich dran halten müssen, wenn man das neue Formular nicht unterschreibt hat uns natürlich niemand gesagt. Wie soll man das auch wissen wenn einem bei "Nichtunterschrift" gleich mit rausschmiss gedroht wird. Dumm nur das BEIDES auf einem Formular stand. Damit war irgendwie nach langem Überlegen klar, die versuchen uns zu ver****n. Es bestätigte sich dann auch als wir uns Rat holten ( bzw ich war Wohnheimsprecherin und musste dann alle in den Semesterferien erreichen, geschickter Zeitpunkt, denn man glaubte ja wenn man gar nichts unterschreibt fliegt man auch raus...damit ich denen erklären konnte das das nicht wirksam fast sittenwidrig ist) wir wussten ja damals nich viel über die Hintergründe, die ich dann aber später rausfand.

Mit dem Unterschreiben des neuen Vertrages wäre unser alter fristloser Vertrag also unwirksam geworden und wir hätten damit ebenso der Befristung zugestimmt. das zweite kästchn bei dem man ankreuzen konnte das man mit dem ersten kätchen nich einverstanden ist ( und keine Unterschrift für die änderung des Vertrages leisten will)  und damit die konsequenzen zieht innerhalb von 4 wochen ausziehen zu müssen, war reine "Nötigung" bzw einfach insgesamt sehr geschickt gemacht das ganze das wir auch noch selber unser "Todesurteil" unterschreiben sollten...es warschlichtweg nicht nötig etwas zu unterschreiben und niemand hatte was zu befürchten deswegen, das war glat gelogen.

Fakt ist, es stellte sich sogar raus das das Wohnheim niemals hätte "entmietet" werden dürfen, weil mit den Einnahmen die Kredittilgung vereinbart worden war, ich fand also raus das die Betreiber dagegen verstossen wollten und hofften niemand würde es merken.
2. Der ZWeck MUSSTE aufrecht erhalten werden ( Wonraum) denn das war auch der Zweck des Kredits. Der Wohnheimbetreiber glaubte leer würde es sich besser verkaufen und ausserdem wollte der Interessent ( die Stadt) dort Beamtenräumlichkeiten rein machen - also damit kein Wohnraum mehr.
schon vor meinem Einzug hatte man mehrmals versucht das zu verhindern, es klappte wohl nie aber um weitere versuche abzuwehren, informierte uns der betreiber irgendwann nicht mehr das das wohnheim doch verkauft werden soll ( na ja wir wurden eh immer nur informiert wenn dies mal wieder aus der zeitung erfahren hatten wie man mir nach meinem einzug zeigte). Ich dachte:" bist grad eingezogen, da ziehst du nich wiedere aus...!" Fakt ist das durch mein Betreiben das Wohnheim noch von 2003 bis 2008 betrieben wurde!!! Die Stadt konnte es zwar übernehmen weil sie es unbedingt wollte aber die kreditgeselschaft hat die stadt ebenso an diese zweckbindung ähm gebunden...doppelt doof sie hatten ein wohnheim und konnten es nich nutzen - ich finde das die gerechte Strafe dafür das vorher zwei "Geschäftspartner" ( Immobilienverwalter der Kirche, der das wohnheim gehörte und die Stadt) denken man könnte geschäfte auf dem rücken anderer machen und die verar*****n

soviel zu meinen Erfahrungen

lg
Mützi

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"Ich bin eigentlich ganz anders -  aber ich komm so selten dazu"
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